Kurze Geschichte von Waldhütten


1317 Archidiakon Benedikt - als Vertreter des Weißenburger Bischofs - spricht den
Zehnten des auf der linken Kokelseite gelegenen Hattertgebietes dem Pfarrer von
Halvelagen ab und dem Pfarrer von Waldhütten zu. Dieses Urteil wird 1428 bei einer
späteren gerichtlichen Entscheidung erwähnt, ohne daß sich jedoch die Urkunde von
1317 erhalten hat. (Ub. IV-2024-327, Vjschr. 1935/106)

1345 Unter dem Namen Waldhyd wird der Ort erstmals urkundlich genannt. Die
Bewohner dieser Gemeinde werden im Zusammenhang mit der Plünderung von Rauthal
und Neudorf durch einige sächsische Grafen verhört.
(Ub. II-608-26)

1349 Der Adlige Johann von Malmkrog klagt beim König, daß die Hospites von
Großkopisch und Waldhütten (Waldthyd) den Landstrich Lapus widerrechtlich
'Benutzen, obwohl dieser innerhalb der Grenzen seiner Besitzungen Rauthal und
Neudorf liege. Der König ordnet eine Untersuchung und die Wiedereinführung
Johanns in seinen Besitz an. Nach einer Untersuchung führt der Szeklerkomes Andreas
den Johann in den Besitz von Lapus ein und befiehlt den Sachsen von Großkopisch
und Waldhütten Stillschweigen, da dieser strittige Landstrich immer zu Neudorf gehört
habe. (Ub. II-648-66, Ub. II-655-72)

1359 In der Versammlung des Mediascher Stuhles sind unter vielen anderen auch der
Comes Nikolaus und die Ältesten von Waldhütten zugegen. Somit ist das
Vorhandensein von Grafen und die Zugehörigkeit des Ortes zum Mediascher Stuhl
nachgewiesen. (Ub. II-743-157)

1363 -1366 Zwischen Magister Johann von Malmkrog einerseits und den Gemeinden
Großkopisch und Waldhütten andererseits wird ein mit Gewalttaten verbundener Streit
um das Gebiet Lapus geführt. Als eine Kommission 1363 eine Grenzbegehung
durchführen soll, und dabei das Gebiet Lapus dem Johann zugeteilt werden soll,
widersetzen sich die ”hospites” von Waldhütten und Großkopisch mit Gewalt. Als ein
neuer Hatterthaufen errichtet werden soll, vertreiben die Kopischer und Waldhüttner
die Kommission. Die Diener und ein Verwandter des Johann von Malmkrog werden
durch Pfeilschüsse getötet, ebenso ein Pferd. Die neuen Grenzhaufen werden von den
Angreifern wiederum zerstört. Die Untersuchung ergibt, daß die Waldhüttner und
Kopischer den Landstrich Lapus schon seit längerer Zeit widerrechtlich besetzt
gehalten haben. Vom Woiwodalgericht wird der Rechtsstreit auch an den König
weitergeleitet, da beide Parteien sich auf Urkunden berufen. 1366 hält König Ludwig in
Weißenburg Gericht und behandelt diesen Hattertstreit. Johann von Malmkrog erklärt,
daß die Sachsen von Waldhütten und Kopisch widerrechtlich zu seines Vaters Gegus
Zeiten den Landstrich Lapus besetzt hätten, der sich innerhalb der Hattertgebiete von
Rauthal und Neudorf befinde. Die Vertreter der Sachsen von Waldhütten und Kopisch
behaupten hingegen, daß diese selbst allezeit das strittige Gebiet ohne Hindernis in
Besitz gehabt hätten. Der König beauftragt das Weißenburger Kapitel, eine
Grenzbegehung vorzunehmen. Die Grenzbegehung bringt keine Einigung. Schließlich
wird der Landstrich Lapus, von dem gesagt wird, daß er 80 Höfe ernähren könnte,
geteilt. Eine Hälfte erhält Johann von Malmkrog und eine die Sachsen von
Großkopisch und Waldhütten. Der König befiehlt nun den Sachsen der Sieben und
Zwei Stühle, daß Johann von Malmkrog nicht im Besitz der ihm zugesprochenen Hälfte
von Lapus gestört werden dürfe.
(Ub. II-797-203, Ub. H-798-203, Ub. M799-204, Ub. II-800-205, Ub. II -801-205, Ub. II-
829-227, Ub. II-845-238, Ub. II-872-271)

1383 Als eine Gesandtschaft bei Königin Maria die Bestätigung der Freiheiten der
Zwei Stühle bewirkt, zählen zu deren Mitgliedern u.a. Pfarrer Andreas von Waldhütten
und Graf Andreas, Sohn des Nikolaus von Waldhütten.
(Ub. II-1174-571)

1389 An der Hochschule wird eingeschrieben: ”Heinricus de Waldhodia ... de
Septemcastris”. (Südostdeutsche Vierteljahresblätter 1973/1/45)

1428 Vor dem Bischof in Weißenburg prozessieren ”Martinus Plebanus de
Holdvylag” und Nikolaus ”plebanum de Waldhudia” wegen Zehnten, gelegen auf dem
Gebiet links der Kokel auf Mediascher Stuhlsgebiet. Der Pleban von Halvelagen
behauptet, es haben ein Vorgänger den Zehnten des betreffenden Gebietes nur
verpachtet und so sei der Zehnte dann an Waldhütten gekommen. Der Pfarrer von
Waldhütten dagegen behauptet, daß der Zehnte immer zu Waldhütten, von diesem
Gebiet, gehört habe. Beide Teile werden zur Beweisführung aufgefordert. Der Pleban
von Waldhütten kann bischöfliche Gerichtsurteile aus 1317 und
1386 vorlegen, so daß nun vom Bischof seiner Pfarrei der Zehnte des strittigen
Gebietes zugesprochen wird.
(Ub. IV-2024-325/328)

Wenn Halvelagen auch links der Kokel Hattertgebiete besitzt und beansprucht, ist das
ein Beweis, daß Waldhütten nach Halvelagen gegründet worden ist, und mit seinem
Hattert ursprünglich nicht bis an die Kokel gereicht hat. Die vielen Hattertstreitigkeiten
mit Halvelagen sind ein Beweis, daß erst nach und nach die erstarkende Gemeinde bis
an die Kokel strebte!

1431 - 1439 In diesem Zeitabschnitt erscheinen vor dem Rat von Schäßburg der
Schäßburger Stadtpfarrer Nikolaus und mehrere Hospites von Waldhütten
(Waldhwdya) im Auftrag des Grafen Johannes, des Hannen der Geschworenen und
der gesamten Dorfgemeinschaft. Die Waldhüttner sind ”Petrus Rottwys, Stephanus
Thyx, Anthonius Birthelmer et Dyonisius carnifex”. Aufgrund der Aussagen bezeugt
der Rat von Schäßburg,    daß    der    Schäßburger    Stadtpfarrer

(Pleban) Nikolaus erbrechtlich eine Mühle am Kopischbach (”in rivulo Capws”) besaß.
Nikolaus hat diese Mühle der Gemeinde Waldhütten überlassen mit der Bedingung,
daß dafür vier Weinkelter der AndreasKirche von Waldhütten (”ecclesiae parochiali
beati Andreae apostoli in Waldhwdya”) zugewiesen werden, so daß nur mit diesen
Keltern zunutze der Kirche gearbeitet werden dürfe. Diese Urkunde ist gefälscht
worden. Um nachzuweisen, daß der Hattert von Waldhütten sich bis an die Kokel
ausgedehnt habe, wurden anstelle der Worte ”in rivulo Capws”, die Worte ”in rivulo
Kikolos” gesetzt. Die Fälschung ist zwischen 1515 -1552 im Zusammenhang mit dem
Hattertstreit zwischen Halvelagen und Waldhütten vorgenommen worden. (Ub. IV-
2133-447)

1432 Vor der Versammlung der Sieben Stühle erscheinen als Kläger Pleban Johannes
von Waldhütten (Waldhwdia) und Graf ”Johannes” und klagen gegen die Senioren
und Hospites von Halvelagen ^.Holbalegen), daß diese einen Hattertteil an sich
gerissen hätten. Demgegenüber behaupten die Vertreter von Halvelagen, ”Andreas
Schenk, villicus et Petrus Greef”, daß das strittige Grundstück ihnen gehöre. Die
Waldhüttner berufen sich auf Dokumente. Von den Sieben Stühlen wird erwähnt, daß
Waldhütten auf dem Gebiet der Zwei Stühle liege, während Halvelagen auf dem Gebiet
des Schäßburger Stuhles liegt. Es wird eine Hattertbegehung durch eine Kommission
der Sieben Stühle vorgenommen, und es werden neue Hattertgrenzen festgesetzt.
Dabei werden die Flurnamen ”Waydenbuchols” und ”Arnoldsbochols” genannt. Die
Entscheidung und die neue Grenzziehung sind für die Gemeinde Waldhütten
ungünstig. Die Grenze ging von der Kote 506 hinunter zum Kopischer Bach und hier
entlang zunächst talabwärts, dann überquerte sie den Bach und führte auf den
Hügelzug zwischen Scharosch und Waldhütten und durch den Wald des
Waydenbachols an die Scharoscher Wiesen, wo die Grenzen' zwischen Waldhütten
und Halvelagen endete. Die Sieben Stühle legen fest, daß es unzulässig sei, gegen
diese Grenzziehung Stellung zu nehmen - bei Strafe von 10 Silbermark. (Ub. IV-2165-
485, Gustav Gündisch, Vierteljahresschrift 1935/107)

1440 In Waldhudia leistet Nikolaus Apa von Malmkrog auf die Erbgrafenwürde in
Birthälm Verzicht in Anwesenheit verschiedener Zeugen, darunter auch des ”Johannis
comiti de Waldhudia, villico et ceteri seniores de Waldhudia”. Auch Pleban Nikolaus
von Waldhütten ist zugegen. (Ub. V-2380-58)

1457 Vertreter der Zwei Stühle ist ”Bartholmis Schobel de Walhodiä' (Ub. V-3075-57)

1507 Der König mahnt die Zwei Stühle für die Aufrechterhaltung des Urteils der
Sieben Stühle aus 1432 betreffend die Hattertgrenze gegen Halvelagen Sorge zu tragen.
Die Waldhüttner hätten Widerspenstigkeit gezeigt. (Vjschr. 1935/107)

1515 In diesem Jahr kommt der Hatterstreit zwischen Waldhütten und Halvelagen
wieder vor die Sieben Stühle. Beide Parteien verzichten auf Urkundenbeweise. Eine
neue Grenze wird auf Grund von Zeugenaussagen festgelegt, die unter Eid
vorgebracht werden. Es wird festgelegt, daß die Übertretung der Grenzen und der
Bruch der Vereinbarung mit 5000 Gulden Strafsumme zu belegen sei. Diese
Entscheidung ist wieder für Waldhütten ungünstig. Das Urteil wird 1548 von der
Nationsuniversität bestätigt. (Gündisch, Vjschr. 1935/107)

1549 Seit 1549 bringen die Vertreter von Mediasch im Namen der Stuhlsgemeinde
Waldhütten alljährlich Beschwerden auf den Sitzungen der Nationsuniversität vor. Sie
verlangen die Überprüfung des Urteils von
1515. Die Universität verlangt, daß zuvor die 1515 festgesetzte Summe von 500 Gulden
zu zahlen sei. (Gündisch, Vjschr. 1935/107)

1554 Es gelingt den Waldhüttnern, bei König Ferdinand die Aufhebung der 1515
festgesetzten Strafsumme zu erreichen, und es gelingt ihnen, den Befehl an die
Nationsuniversität zu erwirken, den Prozeß zwischen Halvelagen und Waldhütten
wiederaufzunehmen. (Gündisch, Vjschr. 1935/108)

Ambrosius Literatus nimmt im Namen von Waldhütten vor der Nationsuniversität den
Hatterprozeß gegen Halvelagen erneut auf. Er behauptet, sie hätten früher ihre
Rechtsbriefe nicht zur Hand gehabt. Nun aber hätten die Waldhüttner ihre Urkunden
gefunden. Darum bittet er um ein neues Urteil. Er bringt eine Verunechtung der
Urkunden von 1431/1439 vor, wo eine Mühle auf Waldhüttner Hattert erwähnt wird.
Diese Mühle lag am Kopischfluß. Aber es wurde in der Urkunde daraus Kokelfluß
gemacht, so daß der Eindruck erweckt wurde, als ob sich der Hattert von Waldhütten
bis zur Kokel ausgedehnt hätte. Ebenso wird eine Urkunde der Sieben Stühle von 1432
gefälscht, in der eine für Waldhütten günstige Entscheidung vorgespiegelt wird.
Ebenso werden gefälschte Zeugenaussagen vorgelegt, die 1429 abgegeben sein
wollten. Diese Fälschungen und die Verunechtung sind zwischen
1515-1548 fabriziert worden. Die Nationsuniversität hat sich wirklich durch die
Fälschungen täuschen lassen und den Prozeß wieder aufgenommen. (Gündisch,
Vjschr. 1935/100ff.)

1557 ”Damit die Lehre und die Zeremonie einheitlich seien”, wird durch das
Mediascher Kapitel die erste Kirchenvisitation vollzogen. Dies geschieht in der
Gemeinde Waldhütten (Waldhyd). Zur Visitationskommission gehören der Dechant
Vinzenz Aurifabri, Pfarrer von Meschen, der Birthälmer Pfarrer Franz Salicäus, der
Reichersdorfer Pfarrei Mathias Glatz, der Scharoscher Pfarrer Lukas Crocäus, die
beiden Mediascher Ratsherrn Georg Schivert und Franz Schneider sowie der Birthälmer
Ortsrichter Paul Schuster. Es wird festgestellt, daß der ”Magister Andreas
Waldhüdensis ecclesiae pastor” seines Alters wegen sein Amt nicht mehr ausüben
kann. ”Durch das Zureden der frommen Brüder” und ”in reiflicher Überlegung” legt er
sein Amt nieder und stellt es den Gemeindebrüdern zur Verfügung, damit diese nach
dem Patronatsrecht sich nach einem neuen Pfarrer umsehen können. Die ”canonische
Portion” bleibt als Altersversorgung erhalten. (Archiv Band 3 Neue Folge, S. 2, 1858)

Eine neue Hatterbegehung wird vorgenommen. Vertreter der Nationsuniversität
erscheinen am 5. Mai 1557 auf dem strittigen Gebiet. Alle alten Urkunden werden für
ungültig erklärt. Die Grenze zwischen den beiden Gemeinden wird erneut festgesetzt.
Die Entscheidung fällt für Waldhütten günstig aus. Der Gemeinde Waldhütten wird ein
breiter Zugang zur Kokel zugesprochen. Der Streit flammt aber in den kommenden
Jahrhunderten immer wieder auf. (Gündisch, Vjschr. 1935/109)

1605 Von Szeklertruppen, Anhängern des Fürsten Stephan Botschkai, wird
Waldhütten, zusammen mit der Kirche, ausgeplündert. (Album Oltardianum, D.
Fundgruben, Trauschenfels S. 37)

1759 Halvelagen beginnt abermals einen Hattertprozeß mit Waldhütten. (Pfarrarchiv
Waldhütten)

1764 Grenzbegehung zwischen Waldhütten und Halvelagen durch die
Nationsuniversität, die für Waldhütten ungünstig ausfällt. (Pfarrarchiv Waldhütten)

1764 Folgendermaßen geht es in der Gemeinde bei der Beichte zu: Nach dem Bußlied ”
sagt eine jegliche Person vor sich seine Privatbeichte seinem vor sich habenden Lehrer
absonderlich, hierauf absolviert derselbe auch jeglichen absonderlich. Sodann wird
den Konfitenten eine Praenesis vorgezählet. Schließlich geschieht hierauf auch die
hiesige öffentliche Beichte und also auch die allgemeine öffentliche Absolution.
Endlich wird nach von Gott erlangter gnädiger Absolution ein Dank-Gebet und
Vaterunser gebetet.” CQhristoph Klein, Die Beichte in der Evangelisch-sächsischen
Kirche Siebenbürgens, 1980/118)

1776 Im Grenzstreit zwischen Waldhütten und Halvelagen wird durch das Gubernium
eine Entscheidung gefällt, die für Waldhütten günstig ausfällt. (Pfarrarchiv
Waldhütten)

1794 VII 12 Durch einen Brand wird fast das ganze Dorf eingeäschert.
(Kirchenrechnungsbuch)

Im Laufe des nächsten Jahres schon sind mit gemeinsamer Kraft die abgebrannten
Häuser wieder aufgebaut worden. (Neuer Weg, 2. Oktober 1969)

Um 1895 Der Weinbau ist fast die einzige Erwerbsquelle der Bauern. Nun aber hat die
aus Amerika eingeschleppte Reblaus (Phylloxera vastatrix) die Weingärten vernichtet.
Es kam zu einer plötzlichen Verarmung der an Wohlstand gewöhnten Bewohner.
Massenweise wandern sie über das Meer in die USA ab, um sich hier eine neue
Lebensgrundlage zu schaffen. Schon in den ersten Jahren nach dieser Katastrophe
verminderte sich die Seelenzahl auf weniger als die Hälfte. Fast jede Familie hatte 1 - 2
Mitglieder in
Amerika. Nur die wenigsten sind wieder in die Heimat zurückgekehrt. (Neuer Weg, 2.
Oktober 1969)

Gräfen


In der Zeit zwischen 1350-1450 sind in der Gemeinde Gräfen erwähnt. 1359 vertritt ein
Graf Nikolaus die Gemeinde auf der Mediascher Stuhlsversammlung. Dessen Sohn
Andreas ist Mitglied einer Gesandtschaft der Zwei Stühle, die 1383 bei der Königin
Maria um Bestätigung der Stuhlsprivilegien vorstellig wird. Zwischen
1431 - 1440 ist ein Graf Johannes als Zeuge und Vertreter der Gemeinde urkundlich
erwähnt. (Ub. II - Ub. IV)

Hattert


Waldhütten war, infolge der verhältnismäßig späten Gründung, von Anfang an arm an
Viehweiden, da der Hattert nicht bis an die Große Kokel reichte. Wahrscheinlich ist das
Dorf erst am Ende des 13. Jahrhunderts entstanden. Um dennoch mit dem Hattert bis
an die Kokel zu gelangen, hat Waldhütten jahrzehntelange Prozesse gegen die
Nachbargemeinde Halvelagen geführt. Halvelagen besitzt als einzige auf der rechten
Kokelseite gelegene Gemeinde ausgedehnte Hattertgebiete auch links der Kokel gegen
Waldhütten und Großalisch zu. Als Halvelagen gegründet wurde, konnte sich der
Hattert weit nach Süden ausdehnen, da Waldhütten noch nicht bestand. Damit ist
bewiesen, daß Halvelagen vor Waldhütten entstanden ist. (Gündisch, Vjschr.
1935/106)

Kirche


1390 Der Papst verleiht den Besuchern der Pfarrkirche des Apostels Andreas in ”
Valtudia” einen Ablaß. (Kbl. 1889/23)

Die durch den Ablaß sich ergebenden Einnahmen können mit dem Bau der turmlosen,
spätgotischen Saalkirche in Zusammenhang gebracht werden. Die Kirche besteht aus
dem dreiseitig geschlossenen Chor (9,7 m x 5,7 m) und dem Saal (17,5 m x 9,3 m). Der
Saal wird von einer Kassettendecke abgeschlossen, deren Ansatzspuren auf dem
Saalaufboden erkennbar sind mit der darunter befindlichen weißgetünchten Wand, die
ehedem sich im Kircheninneren befand. Die Kirche erhält gotische Maßwerkfenster.
Ein zweiteiliges Fenster hat sich am Westgiebel und ein ebensolches in der Ostwand
des Chorabschlusses erhalten. Diese Fenster sind mit Vierpaßdurchbruch und
Kleeblattbögen schön verziert. Eingänge gibt es im Norden und im Westen. (Juliana
Fabritius-Dancu, Sächsische Kirchenburgen, Tafel 71, 1980; Juliana Fabritius-Dancu,
Komm mit 1976/167; Walter Horwath, Kirchenburg von Waldhütten, Kirchliche Blätter
1931/243)

Um 1435 wird die Andreaskirche zu Waldhütten zum zweiten Mal urkundlich erwähnt.
Es werden vier Weinkelter angeschafft, damit diese mit allen den sich ergebenden
Einnahmen (”Cum omnibus fructibus et proventibus, emolumentis et pertinentiis”) zur
Andreaskirche gehören mögen. (Ub. IV-2133-446)

1441 Herstellung des schmalen Hauptportals in der spitzgiebeligen Westfront. Es
besitzt eine feingegliederte Steineinfassung mit einem vielfach abgetreppten, hohen
Kielbogen (Eselsrücken), der von einer Kreuzblume gekrönt wird. Aus dem
Türgewände steigen zwei flankierende Wandpfeiler auf, die in Fialen mit Kreuzblumen
auslaufen. Der Rücken des Kielbogens ist mit Kriechblumen versehen. Die Rundstäbe
des Profils kreuzen sich im Bogenscheitel. Unter dem Bogenscheitel befindet sich ein
großes, steinernes Wappenschild mit der Jahreszahl ”1441” in ornamentaler
Schreibweise. Die Vierer und Einser der in arabischen Ziffern geschriebenen Jahreszahl
sind kunstvoll ineinander verschlungen. Die Türöffnung ist von einem Rundbogen
überführt. Es besteht eine stilmäßige Verwandtschaft mit dem Westportal der
Stadtpfarrkirche von Hermannstadt (1448). Juliana Fabritius-Dancu beschreibt dieses
Portal folgendermaßen: ”Überraschend wirkt der anmutige Schwung, der harmonische
Fluß der Lichter und Schatten zwischen dem zarten Stabwerk dieses Türrahmens, da er
so unerwartet auf der mächtigen, grauschwarzen Steinfläche der Westfront hervortritt,
rings nur vom rohen rotbraunen Sandsteinmauerwerk der Wehrbauten umgeben.”
(Dancu, Tafel
71; V. Roth, Beiträge zur Kunstgeschichte Siebenbürgens 1914/126)

1507 An der Südchorwand, außen unter der Traufe, ist die Jahreszahl ”1507” unter den
Mörtel geritzt! Sie bezieht sich wahrscheinlich auf die Einwölbung des Chores. Dieser
erhält ein Stichkappentonnengewölbe, das mit einem Rautennetz aus Tonrippen
überzogen ist. Sehr ähnlich ist das Chorgewölbe der Kirche von Baaßen. Ein Tragstein
des Chorgewölbes trägt ein kleines Meisterzeichen. Es entsteht ein Bau, den Frau
Fabritius-Dancu wie folgt beschreibt: ”Der schmale, langgestreckte, von zweifach
abgetreppten Strebepfeilern dicht umstandene Bau, mit seinem steilen, hohen
Satteldach über Chor und Saal, wirkt durch seine wohlausgewogenen Proportionen
und die rhythmische Vertikalgliederung der Südfront als Schauseite der Kirche überaus
harmonisch, wie ein ins Riesenhafte vergrößerter gotischer Reliquienschrein.” Zehn
Strebepfeiler stützen die weißgekalkten Saalwände, fünf die Chorecken; zwischen zwei
Strebepfeilern der Nordchorwand ist eine sehr geräumige Sakristei angebaut, die von
zwei Jochen eines Tonnengewölbes überführt wird. Diese Kirche ist nie wehrhaft
umgebaut worden. (Juliana Fabritius-Dancu, Tafel 71; Walter Horwath, Kirchl. Blätter
1931/243, V. Vätäsianu, Arta feudalä I/544, Lokalaugenschein 1962)

1605 Die Kirche wird von Szeklertruppen geplündert. (Trauschenfels, D. Fundgruben S.
37) ;

17. - 18. Jahrhundert Auf der Südseite unter dem Dach sind Inschriftenreste aus dem
17. oder 18. Jahrhundertfeststellbar. (Lokalaugenschein 1962)

Spätere Zeit: Ein auf der Nordseite befindlicher Eingang wird zugemauert. Reste davon
sind noch sichtbar.

Ein Südeingang wird gebrochen, von einfacher rechteckiger Form. Ihm vorgebaut wird
ein kleiner Portikus, der ein Kreuzgewölbe und ein Satteldach darüber trägt.

1871 An der Nordchorwand des Schiffes wird eine Empore errichtet, die mit sinnloser
und geschmackloser Malerei versehen ist. (Lokalaugenschein 1962) Die Empore ruht
auf Ziegelarkaden, die zwischen den Pilastern eingespannt sind. (Fabritius-Dancu,
Tafel 71)

19. Jahrhundert: An die Stelle der alten Kassettendecke tritt ein barockes
Tonnengewölbe über dem Saal. Es wird durch barocke Stuckornamente geziert. Von
Gurtbögen wird das Gewölbe in vier Felder geteilt. Es wird von fünf Pilasterpaaren mit
klassizistischen Gesimsen getragen, die den Saalwänden angeblendet werden. (Dancu,
Tafel 71)

teilweise werden die Fenster durch das neue Gewölbe verdeckt. (Horwath, Kirchel.BL.
1931/243)

Eine Ziegelempore schließt den westlichen Teil des Schiffes ab. Weitere Reparaturen
des vorigen Jahrhunderts sind durch folgende eingekratzte Jahreszahlen beglaubigt:

a.) An der Südseite der Choraußenwand die Jahreszahl ”1863” (unter der Jahreszahl ”
1507”).

b.) An der nördlichen Außenwand des Schiffes: ”1881”.

c.) An der Außengewandung eines Fensters der Westseite: ”1828” und ”1863”.
(Lokalaugenschein 1962)

1916 Infolge des Erdbebens stürzt das Tonrippengewölbe der Sakristei ein und wird
durch eine Bretterdekke ersetzt. (Dancu, Tafel 71)

Altar


Der Altar ist 1809 -1811 von H. Petersberger errichtet worden, der dafür 600 Gulden
erhält. Für das Altarbild werden gesondert 300 Gulden bezahlt. Der Altar bildet eine
Wand, die den ganzen Ostraum des Chores abteilt. Alles ist im klassizistischen Stil
gehalten. Ein einziges Mittelbild ist vorhanden, das die Verklärung darstellt. Das Bild
ist mit je zwei korinthischen Säulen eingerahmt. Das Altargewände bildet mit dem
darüber befindlichen Orgelgehäuse eine Einheit. Unmittelbar über dem Altarbild ist ein
kleiner Orgelprospekt. Dahinter ist, zweiteilig angeordnet, der Hauptprospekt der Orgel.
Über den korinthischen Säulen ist beidseitig je eine klassizistische Vase.
(Lokalaugenschein 1962, Kirchenrechnungsbuch)

Kanzel


Es ist eine Steinkanzel mit klassizistischer Holzbrüstung und Holzdeckel vorhanden.
(Lokalaugenschein 1962)

Opferstock


Ein schmaler, kelchförmiger Holzopferstock ist beim Westeingang aufgestellt.
(Lokalaugenschein 1962)

Orgel


1784: Mit dem Schäßburger Orgelbauer Thomas Baltasar wird ein Abkommen über den
Bau einer neuen Orgel für den Preis von 500 Gulden getroffen.

1785: Auf der Westempore wird eine neue Orgel durch den Schäßburger Thomas
Baltasar aufgestellt, die im Frühling des folgenden Jahres eingesegnet wird.
(Rechnungsbüchlein Pfarrarchiv)

1789: Ein älteres ”Positiv” wird verkauft.

1809 - 1811: Die jetzige Orgel über dem Altar wird durch den Orgelbauer S. Maetz
errichtet. Die alte Orgel wird verkauft. Das Orgelgehäuse bildet mit dem Altar eine
Einheit. Ein kleines Orgelprospekt befindet sich unmittelbar über dem Altar, dahinter
der zweiteilige Hauptprospekt. Die Orgel besitzt zwei Manuale und zwölf Register, aber
keine Pedale. (Lokalaugenschein 1962, Dressler, ”Karpatenrundschau”, Nr. 16 vom 18.
April 1975)

Für die Orgel ist noch ein breiter, flacher Stützbogen eingebaut worden. Die
Orgelempore ist über ein Treppchen zu erreichen, das ein schmales Schutzdächlein
erhalten hat. (Fabritius-Dancu, Tafel 71)

Taufbecken


Das runde, kelchförmige Holztaufbecken im klassizistischen Stil stammt aus dem frühen
19. Jahrhundert. (Lokalaugenschein 1962)

Glockenturm = Torturm


1500 - 1525: Bau des mächtigen Glockenturms, der gleichzeitig der Ostturm der
Kirchenburg ist und als stärkster Turm die Einfahrt unter sich birgt. Er hatte ein Falltor
und 2,7 m dicke Mauern im Torgewölbe. Vom Fallgitter sind noch die Laufrinnen
erhalten. In das zweite Geschoß führen einige Steintreppen aus dem Kirchhof. Die
kahlen Wände bestehen aus großen ^und dicken Steinen und sind mit Kalk klafterdick
zusammengeschweißt. (Walter Horwath, Kirchl. Blätter 1931/243)

Der Glockenturm besitzt schmale Schießscharten, einen Holzwehrgang, ein
Pyramidendach und eine nicht im Gang befindliche - Turmuhr. (Lokalaugenschein
1962)

Kirchenburg


1500 - 1525: Bau der Kirchenburg. Die Kirche wird durch eine einfache, aber starke
Ringmauer umgeben, die ein unregelmäßiges Polygon (Vieleck) bildet und zehn Meter
hoch ist. (Vätäsianu I/574)

Heute ist die Mauer noch 5-7 Meter hoch. Fünf vorspringende Steintürme sind
vorhanden, von denen jeder anders gebaut ist. (Horwath 1931/243)

Da vier dieser Türme mächtig und hoch sind, erhält die Kirchenburg ein sehr
kraftvolles Aussehen. (Lokalaugenschein 1962)

Die Wehrbauten sind aus rotbraunem Sandstein errichtet. (Dancu, Komm mit 1976/171)

Die Wehrgänge der Ringmauern sind verschwunden und nur noch die Balkenansätze
und Mauergesimse erinnern daran. (Lokalaugenschein 1962)

Der Südturm war ein starker, ziemlich hoher Turm mit einem gemauerten,
hervortretenden Kranz, der mit Gußlöchern versehen war. (Horwath, Kirchliche Blätter
1931/243)

Der Westturm ist fünfgeschossig und mittels einer Leiter ersteigbar. Das Erdgeschoß
kann aus dem Kirchhof betreten werden. Es wird durch fünf Schießscharten verteidigt,
die in fünf Schießnischen eingespart sind. (Horwath 1931/244)

Der Westturm hat ein leicht geschwungenes Pyramidendach und wird als Speckturm
verwendet. (Lokalaugenschein 1962)

Der Südwestturm ist der kleinste Turm. Er steht über dem Eingang der Fußgänger. Er
hat zwei Stockwerke. Ein gut leserlicher Spruch in roter Einfassung auf dem Gesimse
des Turmes lautet:

”Gehet ein durch die enge Pforte, denn die Pforte ist enge und der Weg ist schmal, der
zum Leben führt.”
(Matthäus, Kapitel 7, Vers 13,


zitiert von Horwath 1931/244)

Der Südwestturm besitzt Pech- und Schießscharten und ein kurzes Pyramidendach.
(Lokalaugenschein
1962)

Über dem gewölbten Durchlaß ist in der Westwand die ”feste Rolle” angebracht, über
die das Seil gezogen war, das die vor dem Tor gelegene Zugbrücke hochziehen konnte.
Über dem tonnengewölbten Eingang ist eine Pechnase mit Staffelgiebel eingebaut.
(Fabritius Dancu, Tafel 71)

Der Nordturm ist fünfgeschossig! Das gewölbte Erdgeschoß hat Steinmauern von 1,6
m Dicke. Das erste Stockwerk war zeitweilig Lehrerwohnung. (Horwath 1931/245)

Der Nordturm besitzt ein leicht geschwungenes Pyramidendach und Schießscharten.
Nach jeder Himmelsrichtung sind Lugfenster, die aber jetzt vermauert sind.
(Lokalaugenschein 1962)

Juliana Fabritius-Dancu beschreibt die Kirchenburg zusammenfassend wie folgt:

”In dem eng von Hügeln umstandenen Talkessel bietet die Waldhüttner Burg mit den
rotbraunen Mauern, den weißgekalkten Kirchenwänden dahinter, mit dem steilen
Kirchendach und den elegant geschwungenen Flächen der pyramidenförmigen
Turmdächer ein überaus malerisches Bild”. (Fabritius-Dancu, Tafel 71)

19. Jahrhundert: Westlich neben den Südturm wird eine Burghüterwohnung
angebaut. (W. Horwath, Kirchliche Blätter 1931)

1916: Durch ein Erdbeben wird der Südturm zerstört. (Horwath 1931)

Mühle


Um 1435: Es wird eine am Kopischbach gelegene Mühle erwähnt, die sich im Besitz
des Nikolaus, des Plebans von Schäßburg, befand. Nun übergibt der genannte Pleban
die Mühle der Gemeinde und verpflichtet diese, der Kirche von Waldhütten vier
Weinkelter mit ausschließlichem Kelterrecht zur Verfügung zu stellen. (Ub. IV-2133-
446)

Von 1781 an taucht in der Kirchenrechnung eine Kirchenmühle auf! (Rechnungsbuch)

Ortsname


Urkundlich sind folgende Ortsnamenformen bezeugt:

1345 ”Waldhyd” Ub. II-608-26

1349 ”Walthyd” Ub. II-648-66

”Walhyd” Ub. II-651-68

”Valdhyd” Ub. II-654-72

1359 ”villa Valdhuttin” Ub. II-743-157

1366 ”Waldhyda” Ub. II-672-271

1383 ”Waltudya” Ub. II-1174-571

1428 ”Waldhudia” Ub. IV-2024-325

1431 ”Walthwdya” Ub. IV.-2133-446

1523 ”Walthyt” Quellen zur Geschichte der Stadt Kronstadt

1532”Waldheyden” ebendort

1605 ”Waldhütt” Trauschenfels, Fundgruben S. 57

Der Name erinnert an im Waldgebiet stehende Hütten. (Walter Scheiner,
Ortsnamenbuch ... südl. Siebenbürgen, 1926/155)

Pfarrer


Andreas, Pleban von Waldhütten, scheint eine bedeutende Persönlichkeit gewesen zu
sein. Schon 1383 ist er Mitglied einer Gesandtschaft, die sich bei Königin Maria um die
Bestätigung der Freiheiten der Zwei Stühle bemüht. 1399 hat er neben seiner Pfarrei
noch ein Kanonikat innerhalb des Weißenburger Bistums inne. (Ub. II-1174-571;
Friedrich Teutsch, Kirchengeschichte I/98)

Mitte des 15. Jahrhunderts ist in Waldhütten ein Ambrosius Pfarrer, der Magister der
freien Künste ist. Ambrosius wird 1453 und 1454 urkundlich erwähnt und wirkt in
einem kirchlichen Gericht mit. (Du: waldhüttener Kurze Geschichte von Waldhütten.
Ub. V-2808-367, Ub. V-2824-380, Ub. V-2903-439)

1477 und 1479 ist ein gewisser Petrus von Großau als Pfarrer in Waldhütten erwähnt,
der den Titel eines Bischofs von Baia führte. 1471 hatte ihn der Papst zum Bischof von
Baia in der Moldau ernannt. Da er wegen der Verwüstungen durch die Türken seinen
Sitz in Baia nicht einnehmen konnte, ließ sich Peter zum Pfarrer nach Waldhütten
wählen. 1477 und 1479 ist er ausdrücklich als Bischof von Baia erwähnt. Petrus, der
gegen Ende seines Lebens zum Pfarrer von Großau gewählt wurde, trug Bischofsmütze
und -stab. Er war also gleichzeitig Pfarrer von Waldhütten und Bischof von Baia in der
Moldau. Wenn er auch nicht seine Macht an seinem Bischofssitz ausüben konnte,
wurden ihm grundsätzlich die bischöflichen Rechte nicht versagt. (Reinerth, Arch.
50/33-34)

Von 1518 bis 1523, möglicherweise aber auch vorher und nachher, ist Michael
Marinoschi
Pfarrer in Waldhütten, der den Titel eines Moldauer Bischofs führte.
1510 wurde er vom Papst zum Moldauer Bischof ernannt. Da er aber seinen Sitz als
Bischof der Moldau nicht einnehmen konnte, wurde er, wie früher Bischof Petrus,
Pfarrer von Waldhütten. Er betrachtete sich als Rechtsnachfolger des einstigen
Milkover Bischofs, da Milkov in der Moldau gelegen sei.

1518 ist Michael nun als Pfarrer von Waldhütten nachweisbar und beruft von dort aus
eine Synode nach Trotus ein, zu der er mehrere Kapitel in Siebenbürgen und der
Moldau einlud, deren Unterstellung unter seine Obrigkeit er beanspruchte. Unter den
Eingeladenen waren auch die Kapitel Hermannstadt und Kronstadt. Diese wiesen die
Ansprüche Michaels zurück. Michael hat sich jedoch auch später - allerdings ohne
Erfolg um die Unterstellung dieser Kapitel bemüht. Mit Erfolg hat er sich in einen Streit
zwischen den Burzenländer Dechanten und den Pfarrer Christian von Marienburg
eingemischt und ist in dieser Angelegenheit 1523 auch nach Kronstadt gekommen. Für
ihn wurden aus der Stadtkassa Verpflegungskosten beglichen, und es wurde dabei
hervorgehoben, daß der ”episcopus Moldaviensis” in Kronstadt sei, um in der
Angelegenheit des Christian von Marienburg Frieden zu stiften. Eine gerichtliche
Vorladung an die Streitenden wurde an die Kirchentür von Waldhütten befestigt.
(Reinerth, Arch.
50/34-42)

1533 ist ein Doktor Hylarius als Pfarrer in Waldhütten erwähnt, der mit anderen
Geistlichen Gast des Kronstädter Stadtrates ist. (Quellen zur Geschichte von Kronstadt
II/309)

1540 wird in Kronstadt der Pfarrer Andreas von Waldhütten, der den Titel Magister
führt, bewirtet. (Quellen Kronstadt II/670)

Pfarrhaus


1798 - 1800 wird am Pfarrhaus gebaut. Die Kirchenkassa verausgabt dazu 389 Gulden.
Der Pfarrer streckt der Kirchengemeinde weitere 133 Gulden im Hinblick auf den
Pfarrhausbau vor. (Kirchenrechnung)

Rechtslage


Waldhütten ist eine Gemeinde des Mediascher Kapitels, jedoch als Kapitelsgemeinde
erst 1557 ausdrücklich das erste Mal erwähnt. (Arch. 3/2)

Waldhütten ist eine Gemeinde des Mediascher Stuhls und als dessen Bestandteil
bereits 1359 erwiesen.
(Ub. II-743-157)

Ortssagen


Hütten im Wald - Schon zur Zeit der ersten Einwanderung von deutschen Siedlern
wurden hier mehrere Familien angesiedelt. Der Ort der Niederlassung war ein Urwald.
Jeder Siedler durfte soviel Land sein eigen nennen, als er zu roden imstande war. Die
Ankömmlinge bauten sich hier ihre hüttenähnlichen Häuser. Ihre Hütten standen im
Walde, so daß der Ort ”Waldhütten” genannt wurde. Diese sagenhafte Überlieferung
hat im Bewußtsein der Einwohner tiefe Wurzeln gefaßt. Dies kam auch dadurch zum
Ausdruck, daß auf dem Schild des einstigen Dorfwirtshauses, das bis Ende des 19.
Jahrhunderts bestand, die Inschrift ”Zur Waldhütte” angebracht war. (Neuer Weg,
2. Oktober 1969)

Die Großkopischer brauchten für ihre ausgedehnten Waldungen schon in alter Zeit
Hüter. Diese wurden dreiKilometer nördlich von der Gemeinde angesiedelt. Sie
vermehrten sich schließlich so, daß eine Gemeinde entstand, die ihrem Ursprung nach
Waldhütten genannt wurde. So wurde das Tal in zwei Hälften geteilt. (Buchholzer S.
114)

Die Kapelle - Ein Ort in der Nähe des Friedhofs von Waldhütten wird ”Kapelle”
genannt. Als die Kurutzen im Lande hausten, waren sie in einer Nacht bis zu diesem
Punkt gekommen und hatten im Sinn, das Dorf zu überfallen und auszurauben. Aber
der Nachtwächter war auf der Hut und gewahrte die Nahenden und fing so entsetzlich
in sein Horn zu blasen an, daß die Feinde, ihre Absicht verraten und entdeckt
wähnend, sich erschreckt davonmachten. (Müllers Sagen Nr. 558)

Auf dem Hügel, der den Grenzwall zwischen Waldhütten und Rauthal bildet, war früher
ein mächtiger Stoß von übereinander geschichtetem Reisig, dessen Entstehen wie folgt
erklärt wird: An dieser Stelle wurde ein junges Mädchen geschändet und ermordet. Der
Täter wurde nicht ertappt, aber die Seele der Ermordeten in der Gestalt eines schwarzen
Hündchens überwachte jeden, der hier vorbeikam, um aus dem Verhalten der einzelnen
auf den Mörder zu schließen. Zum Zeichen seiner Unschuld legte jeder, der hier
vorbeikam, an der genannten Stelle einen Zweig nieder. Mit der Zeit wurde ein
mächtiger Stoß daraus. (Neuer Weg, 28. September 1968)

Schule


1794 - 1796 wird an einem Schulgebäude gebaut, das früher Offiziersquartier war.
(Kirchenrechnungsbuch)

Möglicherweise handelt es sich um die ”alte Schule”, die außerhalb der Ringmauer
neben dem Nordturm angebaut wurde. Dies geschah erfreulicherweise, ohne einen Teil
der Kirchenburg abzutragen.

Zehntrecht


Bis 1580 bezog der Pfarrer in Waldhütten, wie die übrigen Pfarrer des Mediascher
Stuhls, den ganzen Zehnten. In diesem Jahr wurde sodann eine Zehntquarte an den
Fürsten verpachtet. 1612 ging diese Quarte endgültig an den Fürsten, beziehungsweise
an den Fiskus verloren, so daß der Pfarrer mit drei Zehntquarten blieb. (Georg Daniel
Teutsch, Das Zehntrecht der evangelischen Landeskirche in Siebenbürgen, Schäßburg
1858/59; G. E. Müller, Arch. 48/155)

Vor 1848 bezog der Fiskus auch noch den ganzen Ferkelzehnten von der Gemeinde.
(Grimm, Urbarialwesen S. 203)

Zünfte


Maurer: 1599 muß es in Waldhütten Maurer in größerer Anzahl gegeben haben, da der
Stadtrat von Mediasch einen Vertrag zwischen der Mediascher Maurerzunft und
diesen einzelnen Maurern bestätigt. (Viktor Werner, Mediascher Zunfturkunden, Seite
33)

Autor unbekannt

Zusammengestellt 1982

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